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   ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16   

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ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16 (https://dejure.org/2016,69662)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.2016 - 24 Ca 81/16 (https://dejure.org/2016,69662)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 24 Ca 81/16 (https://dejure.org/2016,69662)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BAG 14.11.2012, 10 AZR 783/11, juris).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
    Leistungen, die - wie hier - nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG, 10.12.2013, 3 AZR 595/12, juris).
  • ArbG Gießen, 13.05.2016 - 3 Ca 12/16

    Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
    Ob überhaupt und unter welchen Bedingungen die Anpassungsentscheidung durch die Beklagte als vertretbar anzusehen ist, kann dabei offen bleiben (vgl. dazu ArbG Hamburg, 15.9.2016, 7 Ca 210/16; ArbG Gießen, 13.5.2016, 3 Ca 12/16).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG, 19.7.2016, 3 AZR 141/15, juris).
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 27.7.2010, 1 AZR/09, juris; für Tarifverträge zuletzt BAG 29.6.2016, 5 AZR 696/15, juris).
  • LAG Hamburg, 18.07.2017 - 4 Sa 94/16

    Altersversorgung - Anpassungsvorbehalt - Auslegung - Mitbestimmungsrecht

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Oktober 2016 - 24 Ca 81/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Oktober 2016 - 24 Ca 81/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung der Tenor zu der Ziffer 2. wie folgt neu gefasst:.

    auf ihre Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Oktober 2016, Az.: 24 Ca 81/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Oktober 2016, 24 Ca 81/16, dahingehend abzuändern, dass insgesamt nach den Anträgen erster Instanz entschieden wird.

  • LAG Hamburg, 10.08.2017 - 1 Sa 50/16

    Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung -

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5. Oktober 2017, 24 Ca 81/16, dahingehend abzuändern, dass insgesamt nach den klägerischen Anträgen erster Instanz entschieden wird.
  • ArbG Hamburg, 21.12.2016 - 28 Ca 121/16
    Die Kammer folgt den Ausführungen der Kammern 10 sowie 24 des Arbeitsgerichts Hamburg in deren Urteilen vom 07. Oktober 2016 (10 Ca 109/16) sowie 05. Oktober 2016 (24 Ca 81/16), wonach zum Einen die Ausführungsbestimmungen des BVW nicht hinreichend bestimmt sind, selbst wenn dies jedoch der Fall wäre, die Entscheidung nicht der Billigkeit entsprach:.
  • ArbG Hamburg, 21.12.2016 - 28 Ca 147/16
    Die Kammer folgt den Ausführungen der Kammern 10 sowie 24 des Arbeitsgerichts Hamburg in deren Urteilen vom 07. Oktober 2016 (10 Ca 109/16) sowie 05. Oktober 2016 (24 Ca 81/16), wonach zum Einen die Ausführungsbestimmungen des BVW nicht hinreichend bestimmt sind, selbst wenn dies jedoch der Fall wäre, die Entscheidung nicht der Billigkeit entsprach:.
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