Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Anpassung von Versorgungsbezügen - Anpassungsautomatik - wirtschaftliche Lage - billiges Ermessen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
- LAG Hamburg, 18.07.2017 - 4 Sa 94/16
- BAG, 23.07.2019 - 3 AZR 469/17
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11
Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung
Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BAG 14.11.2012, 10 AZR 783/11, juris). - BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12
Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen
Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
Leistungen, die - wie hier - nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG, 10.12.2013, 3 AZR 595/12, juris). - ArbG Gießen, 13.05.2016 - 3 Ca 12/16
Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der …
Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
Ob überhaupt und unter welchen Bedingungen die Anpassungsentscheidung durch die Beklagte als vertretbar anzusehen ist, kann dabei offen bleiben (vgl. dazu ArbG Hamburg, 15.9.2016, 7 Ca 210/16; ArbG Gießen, 13.5.2016, 3 Ca 12/16). - BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung
Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG, 19.7.2016, 3 AZR 141/15, juris). - BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15
Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung
Auszug aus ArbG Hamburg, 05.10.2016 - 24 Ca 81/16
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. BAG 27.7.2010, 1 AZR/09, juris; für Tarifverträge zuletzt BAG 29.6.2016, 5 AZR 696/15, juris).
- LAG Hamburg, 18.07.2017 - 4 Sa 94/16
Altersversorgung - Anpassungsvorbehalt - Auslegung - Mitbestimmungsrecht
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Oktober 2016 - 24 Ca 81/16 - wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Oktober 2016 - 24 Ca 81/16 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung der Tenor zu der Ziffer 2. wie folgt neu gefasst:.
auf ihre Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Oktober 2016, Az.: 24 Ca 81/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 05. Oktober 2016, 24 Ca 81/16, dahingehend abzuändern, dass insgesamt nach den Anträgen erster Instanz entschieden wird.
- LAG Hamburg, 10.08.2017 - 1 Sa 50/16
Erhöhung der Betriebsrente nach einer Gesamtbetriebsvereinbarung - …
das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5. Oktober 2017, 24 Ca 81/16, dahingehend abzuändern, dass insgesamt nach den klägerischen Anträgen erster Instanz entschieden wird. - ArbG Hamburg, 21.12.2016 - 28 Ca 121/16 Die Kammer folgt den Ausführungen der Kammern 10 sowie 24 des Arbeitsgerichts Hamburg in deren Urteilen vom 07. Oktober 2016 (10 Ca 109/16) sowie 05. Oktober 2016 (24 Ca 81/16), wonach zum Einen die Ausführungsbestimmungen des BVW nicht hinreichend bestimmt sind, selbst wenn dies jedoch der Fall wäre, die Entscheidung nicht der Billigkeit entsprach:.
- ArbG Hamburg, 21.12.2016 - 28 Ca 147/16 Die Kammer folgt den Ausführungen der Kammern 10 sowie 24 des Arbeitsgerichts Hamburg in deren Urteilen vom 07. Oktober 2016 (10 Ca 109/16) sowie 05. Oktober 2016 (24 Ca 81/16), wonach zum Einen die Ausführungsbestimmungen des BVW nicht hinreichend bestimmt sind, selbst wenn dies jedoch der Fall wäre, die Entscheidung nicht der Billigkeit entsprach:.